Forderungsprüfung

Marlok Automotive GmbH

Esslingen

Das Amtsgericht Esslingen am Neckar hat zur Marlok Automotive GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.09.2021, Aktenzeichen 14 IN 449/19.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Esslingen am Neckar
Aktenzeichen
14 IN 449/19
Registerbezug
Stuttgart, HRB 212305
Bundesland
Baden-Württemberg
Veröffentlichung
09.09.2021
Rechtsform
GmbH
Branchenindikator
Automobil (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

14 IN 449/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Marlok Automotive GmbH, Wolf-Hirth-Str. 9, 73730 Esslingen, vertreten durch den Geschäftsführer Siegfried Marlok
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 212305
- Schuldnerin -

Gegenstand des Unternehmens: die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von Soundsystemen und anderen Produkten, insbesondere für Kraftfahrzeuge
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Menold Bezler Partnerschaft mbB, Stresemannstraße 79, 70191 Stuttgart

1. Die Prüfung der bis 21.10.2021 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 185-197 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 21.10.2021 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 08.09.2021

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Schlusstermin
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  5. Forderungsprüfung
  6. Forderungsprüfung
  7. Insolvenzbekanntmachung
  8. Forderungsprüfung
  9. Insolvenzbekanntmachung
  10. Forderungsprüfung
  11. Eröffnung des Verfahrens
  12. Eröffnung des Verfahrens