Sicherungsmaßnahme

Markus Hauschild Fotodesign UG (haftungsbeschränkt)

Münster

Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur Markus Hauschild Fotodesign UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.04.2026, Aktenzeichen 75 IN 18/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
75 IN 18/26
Registerbezug
Münster (Westfalen), HRB 16046
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
20.04.2026
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Insolvenzverwalter
Dr. Marcel Streeck

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 75 IN 18/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Münster unter HRB 16046 eingetragenen Markus Hauschild Fotodesign UG (haftungsbeschränkt), Lingener Straße 12, 48155 Münster, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Markus Bernhard Hauschild, Lingener Straße 12 , 48155 Münster

ist am 20.04.2026, um 10:27 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Marcel Streeck, Domplatz 38, 48143 Münster bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

75 IN 18/26
Amtsgericht Münster, 20.04.2026

Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Sicherungsmaßnahme