Sicherungsmaßnahme
Marbach & König GmbH
Düsseldorf
Das Amtsgericht Düsseldorf hat zur Marbach & König GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.07.2026, Aktenzeichen 505 IN 123/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 505 IN 123/26
- Registerbezug
- Düsseldorf, HRB 15848
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 15.07.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Uwe Paul
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 123/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 15848 eingetragenen Marbach & König GmbH, Grafenberger Allee 277-287, 40237 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafterin Frau Janka König,
ist am 15.07.2026, um 09:07 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Uwe Paul, Sternstraße 58, 40479 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
505 IN 123/26
Amtsgericht Düsseldorf, 15.07.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 15848 eingetragenen Marbach & König GmbH, Grafenberger Allee 277-287, 40237 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafterin Frau Janka König,
ist am 15.07.2026, um 09:07 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Uwe Paul, Sternstraße 58, 40479 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
505 IN 123/26
Amtsgericht Düsseldorf, 15.07.2026