Insolvenzbekanntmachung

MARA GmbH

Raesfeld

Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur MARA GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.04.2021, Aktenzeichen 82 IN 36/20.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
82 IN 36/20
Registerbezug
Coesfeld, HRB HRB 15646
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
20.04.2021
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2015
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Entwicklung, Planung, Fertigung, Montage und Service im Anlagenbau, insbesondere in der Fördertechnik.

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 82 IN 36/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 15646 eingetragenen MARA
GmbH, Osterholten 6, 46348 Raesfeld, gesetzlich vertreten durch Herrn Jörg
Radüchel, Holten 74, 46348 Raesfeld

Verfahrensbevollmächtigte:

Rechtsanwaltskanzlei Schwedtmann Rechtsanwalts GmbH, Felix-Wankel-Str.6, 59174
Kamen

Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2,
74, 75 InsO) entspricht, ist der 11.05.2021.

Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu dem
nachfolgenden Tagesordnungspunkt bei Gericht einreichen:

zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161
InsO), hier:

Zustimmung zum Kaufvertrag vom 12.01.2021: Übertragende Sanierung des
Geschäftsbetriebes, Kaufpreis 32.000,00 EUR,

Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der
Gläubigerversammlung vom 09.04.2021 nebst Beschlussantrag verwiesen. Der Antrag
mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle
des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149
Münster, Zimmer Nr. 211 B eingesehen werden.

Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.

Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil,
ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu
besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§
5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2
RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung
beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei
dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die
Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.

Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen
Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung
zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser
Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der
Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die
öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere
Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der
frühere Zeitpunkt.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:

Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die
elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss
für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der
verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß §
130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere
elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

82 IN 36/20
Amtsgericht Münster, 19.04.2021

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Verteilungsverzeichnis
  3. Forderungsprüfung
  4. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  5. Insolvenzbekanntmachung
  6. Eröffnung des Verfahrens
  7. Sicherungsmaßnahme
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