Schlusstermin
Manufaktur Meindl UG (haftungsbeschränkt)
Süsel
Das Amtsgericht Eutin hat zur Manufaktur Meindl UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.03.2026, Aktenzeichen 51 IN 63/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Eutin
- Aktenzeichen
- 51 IN 63/24
- Registerbezug
- Lübeck, HRB 13661 HL
- Bundesland
- Schleswig-Holstein
- Veröffentlichung
- 09.03.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
Veröffentlichungstext
51 IN 63/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Manufaktur Meindl UG (haftungsbeschränkt), v.d.d. Geschäftsführer, An der Bäderstraße 72, 23701 Süsel, vertreten durch den Geschäftsführer Benedikt Meindl, dieser vertreten durch den Betreuer Siegfried Hofmann
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 13661 HL
- Schuldnerin -
Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 28.04.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, die Schlussrechnung und den Vergütungsantrag
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Amtsgericht Eutin - Insolvenzgericht - 06.03.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Manufaktur Meindl UG (haftungsbeschränkt), v.d.d. Geschäftsführer, An der Bäderstraße 72, 23701 Süsel, vertreten durch den Geschäftsführer Benedikt Meindl, dieser vertreten durch den Betreuer Siegfried Hofmann
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 13661 HL
- Schuldnerin -
Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 28.04.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, die Schlussrechnung und den Vergütungsantrag
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Amtsgericht Eutin - Insolvenzgericht - 06.03.2026