Eröffnung des Verfahrens

manroland sheetfed GmbH

Offenbach am Main

Das Amtsgericht Offenbach am Main hat über das Vermögen der manroland sheetfed GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet. Veröffentlicht am 03.06.2026, Aktenzeichen 8 IN 187/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 187/26
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 46165
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
03.06.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

Geschäftsnummer: 8 IN 187/26 . Am 01.06.2026 um 10:00 Uhr ist über das Vermögen der manroland sheetfed GmbH, Mühlheimer Str. 341, 63075 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 46165), das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Sachwalter ist: Martin Mucha, c/o GRUB Brugger Partnergesellschaft, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart, Tel.: +497119668951.

Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 30.07.2026,
b) dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des/der Schuldner/in in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird folgender Termin abgehalten:

Am Donnerstag, 27.08.2026, 10:00 Uhr, 18-166 (Neubau), Amtsgericht Offenbach am Main, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K18), 63065 Offenbach am Main, eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Schuldnerin sowie Stellungnahme dazu durch den Sachwalter (Berichtstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Beschlussfassung der Gläubiger über:

- die Person des Sachwalters (§ 57 InsO),
- über die Einsetzung/ Beibehaltung/ Besetzung eines Gläubigerausschusses
(§§ 67, 68 InsO),

sowie gegebenenfalls über:

- die Zwischenrechnungslegung der Schuldnerin gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

- die Hinterlegungsstelle und ggf. abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld,
Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 Abs.2 InsO),

- die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin (§ 157 InsO) .
[Die Gläubigerversammlung kann den Sachwalter oder die Schuldnerin beauftragen, einen
Insolvenzplan auszuarbeiten, und demjenigen das Ziel des Plans vorgeben. Die
Entscheidung kann in späteren Termin geändert werden (§ 157 InsO)],

- Aufhebung der Eigenverwaltung (§ 272 InsO),

- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 276 InsO)
insbesondere:

* wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll,

* wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, welches die Insolvenzmasse erheblich belasten würde,

* wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich
oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll,

- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung
unter Wert (§§ 162,163 InsO),

- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,

- die Anordnung dahingehend, dass bestimmte Rechtsgeschäfte der Schuldnerin nur wirksam sind, wenn der Sachwalter zustimmt (§ 277 InsO)

- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO)

- die Wirksamkeit der Sachwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit
(§ 35 Abs. 2 InsO).

Hinsichtlich der Prüfung der angemeldeten Forderungen wird das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 5 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, Widersprüche gegen angemeldete Forderungen bis zum 18.08.2026 (Stichtag, der dem Prüfungstermin im schriftlichen Verfahren entspricht) schriftlich bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main einzulegen. Nach Ablauf dieser Frist werden die Prüfungsergebnisse in der Insolvenztabelle vermerkt. Im Widerspruch ist jeweils anzugeben, ob die Forderung ihrem Grund und/oder ihrer Höhe nach bestritten wird.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der oben genannten Anmeldefrist und dem danach genannten Stichtag liegt, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach am Main zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:
- Gemäß §§ 160 Abs. 1, 276 S 1 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt.

Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO mit der Durchführung der Zustellungen beauftragt.

WICHTIG:

Gläubiger oder Bevollmächtigte von Gläubigern, die beabsichtigen, zum Termin am Donnerstag, 27.08.2026, 10:00 Uhr, 18-166 (Neubau), Amtsgericht Offenbach am Main, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K18), 63065 Offenbach am Main zu erscheinen, werden aus organisatorischen Gründen dringend gebeten, Ihre Absicht ( im Falle der Bevollmächtigten bitte unter Nennung der vertretenden Personen) spätestens bis zum 21.08.2026 schriftlich bei dem Sachwalter anzuzeigen!

Teilnehmende Gläubiger oder Bevollmächtigte von Gläubigern werden dringend aufgefordert,

a) einen gültigen Bundespersonalausweis oder einen gültigen Reisepass
b) Im Falle des Erscheinen als Bevollmächtigter eines Gläubigers eine ausreichende Vollmacht/ ausreichende Vollmachten im Original für die Akten

zum Termin vorzulegen!

Offenbach am Main, 03.06.2026

Verfahrensverlauf

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