Sicherungsmaßnahme

Manfred Koenen GmbH Bronzegießerei - Metallwerkstatt

Kleve

Das Amtsgericht Kleve hat zur Manfred Koenen GmbH Bronzegießerei - Metallwerkstatt eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.05.2026, Aktenzeichen 31 IN 21/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Kleve
Aktenzeichen
31 IN 21/26
Registerbezug
Kleve, HRB 865
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
28.05.2026
Rechtsform
GmbH
Branchenindikator
Automobil (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 31 IN 21/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 865 eingetragenen Manfred Koenen GmbH Bronzegießerei - Metallwerkstatt, Sackstraße 106, 47533 Kleve, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Helga Koenen,

Geschäftszweig: Der Betrieb einer Bronzegießerei u. einer Metallwerkstatt u. der Handel mit deren Erzeugnissen u. artverwandter Artikel

ist am 27.05.2026, um 14:28 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Daniel Zumhasch, Borsigstraße 2, 47574 Goch bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

31 IN 21/26
Amtsgericht Kleve, 27.05.2026

Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Sicherungsmaßnahme