Masseunzulänglichkeit
Mana Farms GmbH
Leipzig
Das Amtsgericht Leipzig hat zur Mana Farms GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 21.10.2026, Aktenzeichen 402 IN 1339/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Leipzig
- Aktenzeichen
- 402 IN 1339/26
- Registerbezug
- Leipzig, HRB 38512
- Bundesland
- Sachsen
- Veröffentlichung
- 21.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 402 IN 1339/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mana Farms GmbH, Spinnereistraße 7, Halle 18, 04179 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 38512
vertreten durch den Geschäftsführer Raphael René Schardt
- hat die Insolvenzverwalterin dem Gericht am 20.10.2026 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Es hat sich ergeben, dass das schuldnerische Vermögen zur vollständigen Befriedigung aller Massegläubiger nicht ausreicht.
Massekosten und Masseschulden werden nach der Rangordnung des § 209 InsO befriedigt werden.
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der Massegläubiger gegen die Insolvenzverwalterin aus bereits erwirkten Titeln sind gemäß § 210 InsO unzulässig.
Zur Wahrung ihrer Rechte werden die Massegläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche bei der Insolvenzverwalterin
Rechtsanwältin Dr. Bettina Breitenbücher, Industriestraße 49, 04229 Leipzig, Website: www.bblaw.legal, Telefon geschäftlich: 0341 52 02 788 0, Email geschäftlich: kontakt@bblaw.legal, Telefax: 0341 52 02 788 2
schriftlich geltend zu machen.
Aktenzeichen: 402 IN 1339/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mana Farms GmbH, Spinnereistraße 7, Halle 18, 04179 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 38512
vertreten durch den Geschäftsführer Raphael René Schardt
- hat die Insolvenzverwalterin dem Gericht am 20.10.2026 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Es hat sich ergeben, dass das schuldnerische Vermögen zur vollständigen Befriedigung aller Massegläubiger nicht ausreicht.
Massekosten und Masseschulden werden nach der Rangordnung des § 209 InsO befriedigt werden.
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der Massegläubiger gegen die Insolvenzverwalterin aus bereits erwirkten Titeln sind gemäß § 210 InsO unzulässig.
Zur Wahrung ihrer Rechte werden die Massegläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche bei der Insolvenzverwalterin
Rechtsanwältin Dr. Bettina Breitenbücher, Industriestraße 49, 04229 Leipzig, Website: www.bblaw.legal, Telefon geschäftlich: 0341 52 02 788 0, Email geschäftlich: kontakt@bblaw.legal, Telefax: 0341 52 02 788 2
schriftlich geltend zu machen.