Sicherungsmaßnahme
Malermeister W.u.H. Kleinbongardt GmbH
Kamp-Lintfort
Das Amtsgericht Kleve hat zur Malermeister W.u.H. Kleinbongardt GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.09.2026, Aktenzeichen 43 IN 48/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Kleve
- Aktenzeichen
- 43 IN 48/26
- Registerbezug
- Kleve, HRB 7092
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 29.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 43 IN 48/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 7092 eingetragenen Malermeister W.u.H. Kleinbongardt GmbH, Gartenstraße 21, 47475 Kamp-Lintfort, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Holger Kleinbongardt,
Geschäftszweig: Maler- und Anstreicherarbeiten, Raumgestaltung, Betonsanierung sowie alle artverwandten Geschäfte
ist am 28.09.2026, um 14:14 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dr. Peter C. Minuth, Burggrafenstraße 5/5a, 40545 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 48/26
Amtsgericht Kleve, 28.09.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 7092 eingetragenen Malermeister W.u.H. Kleinbongardt GmbH, Gartenstraße 21, 47475 Kamp-Lintfort, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Holger Kleinbongardt,
Geschäftszweig: Maler- und Anstreicherarbeiten, Raumgestaltung, Betonsanierung sowie alle artverwandten Geschäfte
ist am 28.09.2026, um 14:14 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dr. Peter C. Minuth, Burggrafenstraße 5/5a, 40545 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 48/26
Amtsgericht Kleve, 28.09.2026