Sicherungsmaßnahme

Malerbetrieb DUO GmbH

Halle (Saale)

Das Amtsgericht Halle (Saale) hat zur Malerbetrieb DUO GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.06.2026, Aktenzeichen 59 IN 227/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 227/26
Registerbezug
Stendal, HRB 211120
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Veröffentlichung
17.06.2026
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Dr. Oliver Hartig
Branchenindikator
Bau & Handwerk (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

59 IN 227/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Malerbetrieb DUO GmbH, Reideburger Str. 42, 06116 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 211120), vertr. d.: Sven Werner, Arndtstr. 18, 04275 Leipzig, (Geschäftsführer), ist am 17.06.2026 um 09:44 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Oliver Hartig, Willy-Brandt-Straße 44, 06110 Halle (Saale), Tel.: 0345/478130, Fax: 0345/4781318, E-Mail: hartig @ hartig-insolvenzverwaltung.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Halle (Saale), 17.06.2026

Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Sicherungsmaßnahme