Forderungsprüfung
Make Well Nutritionals GmbH i.L
Bad Wörishofen
Das Amtsgericht Memmingen hat zur Make Well Nutritionals GmbH i.L eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.06.2025, Aktenzeichen 2 IN 66/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Memmingen
- Aktenzeichen
- 2 IN 66/22
- Registerbezug
- Memmingen, HRB 17684
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 04.06.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2015
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Entwicklung, Produktion und Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln, nicht medizinischen Begleittherapien und Rehabilitatinskonzepte im Human-Bereich.
Veröffentlichungstext
2 IN 66/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Make Well Nutritionals GmbH i.L., Hermann-Aust-Straße 22, 86825 Bad Wörishofen, vertreten durch die Liquidatorin Nicolaus Irmingard
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Register-Nr.: HRB 17684
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte SFP Dr. Schulz Fabian, Maximilianstraße 41, 86150 Augsburg, Gz.: RAF / 1900/raf
1. Die Prüfung der bis 03.06.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 01.07.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Memmingen - Insolvenzgericht - 03.06.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Make Well Nutritionals GmbH i.L., Hermann-Aust-Straße 22, 86825 Bad Wörishofen, vertreten durch die Liquidatorin Nicolaus Irmingard
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Register-Nr.: HRB 17684
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte SFP Dr. Schulz Fabian, Maximilianstraße 41, 86150 Augsburg, Gz.: RAF / 1900/raf
1. Die Prüfung der bis 03.06.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 01.07.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Memmingen - Insolvenzgericht - 03.06.2025