Forderungsprüfung
MAJO-TRANS Transportgesellschaft mbH
Stadtbergen
Das Amtsgericht Augsburg hat zur MAJO-TRANS Transportgesellschaft mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 21.10.2026, Aktenzeichen 1 IN 204/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Augsburg
- Aktenzeichen
- 1 IN 204/24
- Registerbezug
- Augsburg, HRB 11474
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 21.10.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Branchenindikator
- Transport & Logistik (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
1 IN 204/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MAJO-TRANS Transportgesellschaft mbH, Sandbergstraße 27 A, 86391 Stadtbergen, vertreten durch den Geschäftsführer Kocabas Halil
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 11474
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 20.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 15-18 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 20.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 20.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MAJO-TRANS Transportgesellschaft mbH, Sandbergstraße 27 A, 86391 Stadtbergen, vertreten durch den Geschäftsführer Kocabas Halil
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 11474
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 20.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 15-18 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 20.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 20.10.2026