Insolvenzbekanntmachung

Majesto GmbH

Ulm

Das Amtsgericht Ulm hat zur Majesto GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 26.10.2026, Aktenzeichen 1 IN 65/22.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Ulm
Aktenzeichen
1 IN 65/22
Registerbezug
Ulm, HRB 738110
Bundesland
Baden-Württemberg
Veröffentlichung
26.10.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

1 IN 65/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Majesto GmbH, Walfischgasse 1, 89073 Ulm, vertreten durch den Geschäftsführer Enes Tubal
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 738110
- Schuldnerin -

Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
die Genehmigung der Vergleichsvereinbarung zwischen Herrn Rechtsanwalt Dr. Holger Traub als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Majesto GmbH, Walfischgasse 1, 89073 Ulm, und Herrn Enes Tubal als vormaligem Geschäftsführer der Majesto GmbH - Zahlung von 17.000,00 EUR, ohne die Masse mit Prozesskosten bei einem Streitgegenstand von rund 200.000,00 EUR zu belasten -

das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 12.11.2026 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Ulm, Zeughausgasse 14, 89073 Ulm erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.

Amtsgericht Ulm - Insolvenzgericht - 26.10.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Masseunzulänglichkeit
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Eröffnung des Verfahrens