Masseunzulänglichkeit

Maier-Glas GmbH

Heidenheim

Das Amtsgericht Aalen hat zur Maier-Glas GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.05.2024, Aktenzeichen 3 IN 95/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Aalen
Aktenzeichen
3 IN 95/24
Registerbezug
Ulm, HRB 660866
Bundesland
Baden-Württemberg
Veröffentlichung
03.05.2024
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

3 IN 95/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Maier-Glas GmbH, Badenbergstr. 36, 89520 Heidenheim, vertreten durch die Geschäftsführer Wolfgang Franz und Eberhard Maier
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 660866
- Schuldnerin -

hat der Insolvenzverwalter am 02.05.2024 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.

Es hat sich herausgestellt, dass die Insolvenzmasse zur vollständigen Befriedigung aller Massegläubiger möglicherweise nicht ausreicht und demgemäß nach der Rangordnung des § 209 InsO zu berichtigen ist.
Die Masseunzulänglichkeit wurde dem zuständigen Insolvenzgericht angezeigt.
Eine Verteilung nach § 209 InsO kann erst erfolgen, wenn die Aus- und Absonderungsrechte bedient sind und die Insolvenzmasse verwertet ist.
Klagen von Massegläubigern gegen den Insolvenzverwalter auf Befriedigung ihres Masseanspruchs und Vollstreckung aus erwirkten Titeln sind daher gemäß § 210 InsO unzulässig.

Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 03.05.2024

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Forderungsprüfung
  3. Forderungsprüfung
  4. Masseunzulänglichkeit
  5. Eröffnung des Verfahrens
  6. Insolvenzbekanntmachung
  7. Sicherungsmaßnahme