Forderungsprüfung
Mai & Sohn KG
Oberelsbach
Das Amtsgericht Schweinfurt hat zur Mai & Sohn KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.03.2023, Aktenzeichen IN 49/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Schweinfurt
- Aktenzeichen
- IN 49/20
- Registerbezug
- Schweinfurt, HRA 5238
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 09.03.2023
- Rechtsform
- KG
Veröffentlichungstext
IN 49/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Mai & Sohn KG, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Mai & Sohn Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Mai Klaus Dietmar,
Registergericht: Amtsgericht Schweinfurt Register-Nr.: HRA 5238
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Fischer Volker D., Würzburger Straße 1, 97616 Bad Neustadt a.d. Saale, Gz.: 32/20
1. Die Prüfung der bis 30.03.2023 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 20.04.2023 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Schweinfurt - Insolvenzgericht - 09.03.2023
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Mai & Sohn KG, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Mai & Sohn Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Mai Klaus Dietmar,
Registergericht: Amtsgericht Schweinfurt Register-Nr.: HRA 5238
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Fischer Volker D., Würzburger Straße 1, 97616 Bad Neustadt a.d. Saale, Gz.: 32/20
1. Die Prüfung der bis 30.03.2023 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 20.04.2023 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Schweinfurt - Insolvenzgericht - 09.03.2023