Sicherungsmaßnahme
Mahler Haustechnik UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
Oberhausen
Das Amtsgericht Duisburg hat zur Mahler Haustechnik UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.08.2018, Aktenzeichen 61 IN 122/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Duisburg
- Aktenzeichen
- 61 IN 122/18
- Registerbezug
- Duisburg, HRA HRA 10720
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 20.08.2018
- Rechtsform
- UG & Co. KG
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Axel Schwentker
- Branchenindikator
- Bau & Handwerk (nur Firmennamensignal)
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 61 IN 122/18
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRA 10720 eingetragenen
Mahler Haustechnik UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Alleestraße 4, 46049
Oberhausen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende
Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB
22078 eingetragene Mahler Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Im Lipperfeld 34
b, 46047 Oberhausen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Frank Heinrich
Mahler, Pollerbecks Brink 18, 45359 Essen
ist am 20.08.2018, um 10:00 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Axel Schwentker, Zum
Aquarium 6, 46047 Oberhausen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
61 IN 122/18
Amtsgericht Duisburg, 20.08.2018
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRA 10720 eingetragenen
Mahler Haustechnik UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Alleestraße 4, 46049
Oberhausen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende
Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB
22078 eingetragene Mahler Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Im Lipperfeld 34
b, 46047 Oberhausen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Frank Heinrich
Mahler, Pollerbecks Brink 18, 45359 Essen
ist am 20.08.2018, um 10:00 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Axel Schwentker, Zum
Aquarium 6, 46047 Oberhausen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
61 IN 122/18
Amtsgericht Duisburg, 20.08.2018