Sicherungsmaßnahme
Magnetix Wellnes GmbH
Mühlheim am Main
Das Amtsgericht Offenbach am Main hat zur Magnetix Wellnes GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.01.2026, Aktenzeichen 8 IN 24/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 24/26
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 57451
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 27.01.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Julia Kappel-Gnirs
- Im Handelsregister seit
- 2025
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Im- und Export von Schmuck, Accessoires, Kosmetikprodukten, Nahrungsergänzungsprodukten sowie -säften. Die Gesellschaft ist berechtigt, Grundstücke zu kaufen, zu verkaufen sowie baurechtlich relevante Maßnahmen vorzunehmen. Tätigkeiten im Sinne von § 34c GewO sind als Gegenstand des Unternehmens ausgenommen.
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
Az.: 8 IN 24/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Magnetix Wellnes GmbH, Philipp-Reis-Straße 6, 63165 Mühlheim (AG Offenbach am Main , HRB 57451), vertr. d.: Dr. Petra Döring, Scheffelstraße 51, 63071 Offenbach am Main, (Geschäftsführerin), ist am 27.01.2026 gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069 / 91 30 92 0, Fax: 069 / 91 30 92 30 bestellt worden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 27.01.2026
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 27.01.2026