Forderungsprüfung
MAGICANNA GmbH
München
Das Amtsgericht München hat zur MAGICANNA GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.03.2025, Aktenzeichen 1508 IN 116/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht München
- Aktenzeichen
- 1508 IN 116/24
- Registerbezug
- München, HRB 276213
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 27.03.2025
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
1508 IN 116/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MAGICANNA GmbH, Adelheidstraße 18, 80798 München, vertreten durch den Geschäftsführer Fennewald Gary Steven
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 276213
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 4 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 05.05.2025 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 24.03.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MAGICANNA GmbH, Adelheidstraße 18, 80798 München, vertreten durch den Geschäftsführer Fennewald Gary Steven
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 276213
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 4 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 05.05.2025 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 24.03.2025