Sicherungsmaßnahme
Maden Industriemontage - Kabelverlegung GmbH
Duisburg
Das Amtsgericht Duisburg hat zur Maden Industriemontage - Kabelverlegung GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.11.2025, Aktenzeichen 620 IN 2196/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Duisburg
- Aktenzeichen
- 620 IN 2196/25
- Registerbezug
- Duisburg, HRB 24822
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 13.11.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Mark Steh
- Branchenindikator
- Industrie & Produktion (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 2196/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 24822 eingetragenen Maden Industriemontage - Kabelverlegung GmbH, Lindenallee 50 B, 47226 Duisburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Arif Maden, Erlinghagenplatz 4, 47229 Duisburg und Herrn Rahim Yilmaz, Erlenweg 16, 47228 Duisburg
ist am 13.11.2025, um 11:00 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Mark Steh, Dr.-Alfred-Herrhausen-Allee 15, 47228 Duisburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
620 IN 2196/25
Amtsgericht Duisburg, 13.11.2025
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 24822 eingetragenen Maden Industriemontage - Kabelverlegung GmbH, Lindenallee 50 B, 47226 Duisburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Arif Maden, Erlinghagenplatz 4, 47229 Duisburg und Herrn Rahim Yilmaz, Erlenweg 16, 47228 Duisburg
ist am 13.11.2025, um 11:00 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Mark Steh, Dr.-Alfred-Herrhausen-Allee 15, 47228 Duisburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
620 IN 2196/25
Amtsgericht Duisburg, 13.11.2025