Sicherungsmaßnahme
MADEMO Service GmbH
Duisburg
Das Amtsgericht Duisburg hat zur MADEMO Service GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.08.2025, Aktenzeichen 620 IN 1437/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Duisburg
- Aktenzeichen
- 620 IN 1437/25
- Registerbezug
- Duisburg, HRB 36178
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 04.08.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Jan-Philipp Hoos
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 1437/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 36178 eingetragenen MADEMO Service GmbH, Lise-Meitner-Straße 6, 40878 Ratingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Deni Schammer, Kastellstraße 2, 41460 Neuss
Geschäftszweig: Lagerarbeiten
ist am 04.08.2025, um 12:00 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Jan-Philipp Hoos, Mülheimer Str. 100, 47057 Duisburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
620 IN 1437/25
Amtsgericht Duisburg, 04.08.2025
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 36178 eingetragenen MADEMO Service GmbH, Lise-Meitner-Straße 6, 40878 Ratingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Deni Schammer, Kastellstraße 2, 41460 Neuss
Geschäftszweig: Lagerarbeiten
ist am 04.08.2025, um 12:00 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Jan-Philipp Hoos, Mülheimer Str. 100, 47057 Duisburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
620 IN 1437/25
Amtsgericht Duisburg, 04.08.2025