Sicherungsmaßnahme

MABI GmbH

Rösrath

Das Amtsgericht Köln hat zur MABI GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.01.2019, Aktenzeichen 73 IN 8/19.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
73 IN 8/19
Registerbezug
Köln, HRB HRB 47455
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
17.01.2019
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Linda Nowak
Im Handelsregister seit
2001
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
der Metallwarenhandel, insbesondere mit Bügelsystemen, und die Durchführung aller üblicherweise damit zusammenhängenden Arbeiten.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 73 IN 8/19

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 47455 eingetragenen MABI
GmbH, Hanns-Martin-Schleyer-Str. 19, 51503 Rösrath, gesetzlich vertreten durch
den Geschäftsführer Herrn Marco Peter Bierekofen, Auf dem Rosenberg 44, 51503
Rösrath Geschäftszweig: der Metallwarenhandel, insbesondere mit Bügelsystemen,
und die Durchführung aller üblicherweise damit zusammenhängenden Arbeiten.

ist am 17.01.2019, um 10:58 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Linda Nowak,
Theodor-Heuss-Ring 36, 50668 Köln bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

73 IN 8/19
Amtsgericht Köln, 17.01.2019

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  3. Verteilungsverzeichnis
  4. Vergütungsfestsetzung
  5. Forderungsprüfung
  6. Masseunzulänglichkeit
  7. Eröffnung des Verfahrens
  8. Sicherungsmaßnahme
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