Sicherungsmaßnahme
maasnex Verwaltungs GmbH
Paderborn
Das Amtsgericht Paderborn hat zur maasnex Verwaltungs GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 25.03.2026, Aktenzeichen 97 IN 100/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Paderborn
- Aktenzeichen
- 97 IN 100/26
- Registerbezug
- Paderborn, HRB 16133
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 25.03.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Yorck Tilman Streitbörger
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 97 IN 100/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 16133 eingetragenen maasnex Verwaltungs GmbH, Borchener Straße 332 b, 33106 Paderborn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Arthur Siegmund, Oppelner Str. 44, 33098 Paderborn und Herrn Alexander Müller, Leubusstr. 4 a, 33098 Paderborn
ist am 23.03.2026, um 14:28 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Yorck Tilman Streitbörger, Adenauerplatz 4, 33602 Bielefeld bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
97 IN 100/26
Amtsgericht Paderborn, 23.03.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 16133 eingetragenen maasnex Verwaltungs GmbH, Borchener Straße 332 b, 33106 Paderborn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Arthur Siegmund, Oppelner Str. 44, 33098 Paderborn und Herrn Alexander Müller, Leubusstr. 4 a, 33098 Paderborn
ist am 23.03.2026, um 14:28 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Yorck Tilman Streitbörger, Adenauerplatz 4, 33602 Bielefeld bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
97 IN 100/26
Amtsgericht Paderborn, 23.03.2026