Sicherungsmaßnahme

M20 Germany GmbH

Schwalbach

Das Amtsgericht Königstein im Taunus hat zur M20 Germany GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.08.2026, Aktenzeichen 90 IN 87/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Königstein im Taunus
Aktenzeichen
90 IN 87/26
Registerbezug
Königstein im Taunus, HRB 10611
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
10.08.2026
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Christine Tryfon

Veröffentlichungstext

90 IN 87/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der M20 Germany GmbH, Am Kronberger Hang 2, 65824 Schwalbach am Taunus (AG Königstein, HRB 10611), vertr. d.: Chae-Yu Kim, Gartenstraße 12, 65760 Eschborn, (Geschäftsführer), ist am um Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Christine Tryfon, Gotenstraße 51, 65929 Frankfurt am Main, Tel.: 069/15340841-0, Fax: 069/15340841-9, E-Mail: info@tryfon-frankfurt.com bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Königstein im Taunus, Insolvenzgericht, Burgweg 9, 61462 Königstein im Taunus einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Königstein/Ts., 10.08.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Abweisung mangels Masse
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Sicherungsmaßnahme