Sicherungsmaßnahme
M.S.M. Arifi Baugesellschaft GmbH
Hamburg
Das Amtsgericht Hamburg hat zur M.S.M. Arifi Baugesellschaft GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.09.2025, Aktenzeichen 67g IN 239/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hamburg
- Aktenzeichen
- 67g IN 239/25
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 129836
- Bundesland
- Hamburg
- Veröffentlichung
- 17.09.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Finn Peters
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 239/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 129836 eingetragenen M.S.M. Arifi Baugesellschaft GmbH, Grusonstraße 59, 22113 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dorin Movileanu,
Geschäftszweig: Betonbau sowie die Erbringung von Maurerleistungen
ist am 16.09.2025, um 11:53 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Finn Peters, Große Elbstraße 45, 22767 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67g IN 239/25
Amtsgericht Hamburg, 16.09.2025
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 129836 eingetragenen M.S.M. Arifi Baugesellschaft GmbH, Grusonstraße 59, 22113 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dorin Movileanu,
Geschäftszweig: Betonbau sowie die Erbringung von Maurerleistungen
ist am 16.09.2025, um 11:53 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Finn Peters, Große Elbstraße 45, 22767 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67g IN 239/25
Amtsgericht Hamburg, 16.09.2025