Sicherungsmaßnahme
M. S. Logistik GmbH
Saarbrücken
Das Amtsgericht Saarbrücken hat zur M. S. Logistik GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 26.06.2026, Aktenzeichen 107 IN 66/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Saarbrücken
- Aktenzeichen
- 107 IN 66/25
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRB 109817
- Bundesland
- Saarland
- Veröffentlichung
- 26.06.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- JR Günter Staab
- Branchenindikator
- Transport & Logistik (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 107 IN 66/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 109817 eingetragenen M. S. Logistik GmbH, Grülingsstraße 10, 66113 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mohammad Al Tala,
ist am 26.06.2026, um 08:30 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt JR Günter Staab, Gutenbergstraße 23, 66117 Saarbrücken bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
107 IN 66/25
Amtsgericht Saarbrücken, 26.06.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 109817 eingetragenen M. S. Logistik GmbH, Grülingsstraße 10, 66113 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mohammad Al Tala,
ist am 26.06.2026, um 08:30 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt JR Günter Staab, Gutenbergstraße 23, 66117 Saarbrücken bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
107 IN 66/25
Amtsgericht Saarbrücken, 26.06.2026