Forderungsprüfung
M.I.T. Meister Montagen UG (haftungsbeschränkt)
Saaldorf-Surheim
Das Amtsgericht Traunstein hat zur M.I.T. Meister Montagen UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.02.2026, Aktenzeichen 4 IN 31/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Traunstein
- Aktenzeichen
- 4 IN 31/22
- Registerbezug
- Traunstein, HRB 26902
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 10.02.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
Veröffentlichungstext
4 IN 31/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
M.I.T. Meister Montagen UG (haftungsbeschränkt), Helfau 12, 83416 Saaldorf-Surheim, vertreten durch den Geschäftsführer Tomic Pero
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Register-Nr.: HRB 26902
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 9-13 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 09.03.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Traunstein - Insolvenzgericht - 09.02.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
M.I.T. Meister Montagen UG (haftungsbeschränkt), Helfau 12, 83416 Saaldorf-Surheim, vertreten durch den Geschäftsführer Tomic Pero
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Register-Nr.: HRB 26902
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 9-13 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 09.03.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Traunstein - Insolvenzgericht - 09.02.2026