Schlusstermin
M & F Maler- und Fassaden-Design UG (haftungsbeschränkt)
Hohe Börde
Das Amtsgericht Magdeburg hat zur M & F Maler- und Fassaden-Design UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.09.2026, Aktenzeichen 340 IN 291/23 (371).
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Magdeburg
- Aktenzeichen
- 340 IN 291/23 (371)
- Registerbezug
- Stendal, HRB 19183
- Bundesland
- Sachsen-Anhalt
- Veröffentlichung
- 22.09.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren M & F Maler- und Fassaden-Design UG (haftungsbeschränkt), OT Niederndodeleben, Winkel 8, 39167 Hohe Börde, Erbringung von Malerarbeiten (AG Stendal, HRB 19183), vertr. d.: Ronny Eber, OT Niederndodeleben, Im Winkel 8, 39167 Hohe Börde, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter mitgeteilt, dass die vorhandene Masse nicht ausreicht um die Kosten des Verfahrens (§ 54 InsO) zu decken. Es ist daher beabsichtigt, das Verfahren nach § 207 InsO einzustellen.
Die a) Abnahme der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, b) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, c) Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse, d) Prüfungstermin zur Prüfung ggf. nachträglich angemeldeter Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Als Zeitpunkt, der dem Schlusstermin entspricht, wird der 01.12.2026 bestimmt. Schlussbericht, Schlussrechnung und Schlussverzeichnis liegen auf der Geschäftsstelle zur Einsichtnahme aus. Die Summe der anerkannten Forderungen beträgt nach Anzeige des Insolvenzverwalters 130.675,53 EUR. Für die Verteilung steht kein Betrag zur Verfügung. Auf die Ausschlussfristen und Wirkungen der §§ 189, 190 Insolvenzordnung wird ausdrücklich hingewiesen.
- 340 IN 291/23 (371) - ( 21.09.2026 )
Die a) Abnahme der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, b) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, c) Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse, d) Prüfungstermin zur Prüfung ggf. nachträglich angemeldeter Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Als Zeitpunkt, der dem Schlusstermin entspricht, wird der 01.12.2026 bestimmt. Schlussbericht, Schlussrechnung und Schlussverzeichnis liegen auf der Geschäftsstelle zur Einsichtnahme aus. Die Summe der anerkannten Forderungen beträgt nach Anzeige des Insolvenzverwalters 130.675,53 EUR. Für die Verteilung steht kein Betrag zur Verfügung. Auf die Ausschlussfristen und Wirkungen der §§ 189, 190 Insolvenzordnung wird ausdrücklich hingewiesen.
- 340 IN 291/23 (371) - ( 21.09.2026 )