Sicherungsmaßnahme
M & E GmbH
Ibbenbüren
Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur M & E GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.06.2025, Aktenzeichen 78 IN 12/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Münster (Westfalen)
- Aktenzeichen
- 78 IN 12/25
- Registerbezug
- Steinfurt, HRB 13839
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 13.06.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Stefan Bick
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 78 IN 12/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 13839 eingetragenen M & E GmbH, Zum Esch 21, 49479 Ibbenbüren, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Enver Kakapor, Pöttenweg 27, 49497 Mettingen
Geschäftszweig: Handel mit Betonfertigteilen u.a.
ist am 13.06.2025, um 11:08 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Stefan Bick, Bahnhofstraße 17 C, 49504 Lotte bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
78 IN 12/25
Amtsgericht Münster, 13.06.2025
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 13839 eingetragenen M & E GmbH, Zum Esch 21, 49479 Ibbenbüren, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Enver Kakapor, Pöttenweg 27, 49497 Mettingen
Geschäftszweig: Handel mit Betonfertigteilen u.a.
ist am 13.06.2025, um 11:08 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Stefan Bick, Bahnhofstraße 17 C, 49504 Lotte bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
78 IN 12/25
Amtsgericht Münster, 13.06.2025