Vergütungsfestsetzung

M.E. & D. Transport GmbH vertr.d.d.Gf. Dimitrios und Maria Zikouridis

Wiesbaden

Das Amtsgericht Wiesbaden hat zur M.E. & D. Transport GmbH vertr.d.d.Gf. Dimitrios und Maria Zikouridis eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.09.2026, Aktenzeichen 10 IN 149/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Wiesbaden
Aktenzeichen
10 IN 149/24
Registerbezug
Wiesbaden, HRB 31028
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
30.09.2026
Rechtsform
GmbH
Branchenindikator
Transport & Logistik (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

10 IN 149/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der M.E. & D. Transport GmbH vertr.d.d.Gf. Dimitrios und Maria Zikouridis, Sedanstr. 5, 65183 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 31028), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden.

xxx
EUR
Nettovergütung nach Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV)

xxx
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

xxx
EUR
Auslagen zuzüglich

xxx
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

xxx
EUR
Zustellungskosten nach § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich

xxx
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

xxx
EUR
Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Martin Sarris, Willy-Brandt-Allee 18, 65197 Wiesbaden, Tel.: 0611 166 66-0, Fax: 0611 166 66-77, E-Mail: insolvenz@ranowi.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 10.07.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.

Ausgehend von einer Berechnungsmasse in Höhe von 14.091,62 EUR ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von xxx EUR.

Die geltend gemachten Zustellkosten nach § 8 Abs. 3 InsO sind in Höhe von 94,50 EUR nebst anteiliger Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % festzusetzen.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 29.09.2026

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Schlusstermin
  3. Verteilungsverzeichnis
  4. Forderungsprüfung
  5. Eröffnung des Verfahrens