Forderungsprüfung
Lyncronize GmbH
Kassel
Das Amtsgericht Kassel hat zur Lyncronize GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.09.2026, Aktenzeichen 666 IN 340/25 e.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Kassel
- Aktenzeichen
- 666 IN 340/25 e
- Registerbezug
- Kassel, HRB 16503
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 28.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
666 IN 340/25 e: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lyncronize GmbH, Fünffensterstraße 2, 34117 Kassel (AG Kassel, HRB 16503), vertr. d.: 1. Dr. Philipp Bitzer, (Geschäftsführer), 2. Dr. René Wegener, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 25.11.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachträglich angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Kassel, 25.09.2026
Die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 25.11.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachträglich angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Kassel, 25.09.2026