Sicherungsmaßnahme
Luxtraum GmbH
Münster
Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur Luxtraum GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.10.2023, Aktenzeichen 81 IN 41/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Münster (Westfalen)
- Aktenzeichen
- 81 IN 41/23
- Registerbezug
- Münster (Westfalen), HRB 15887
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 02.10.2023
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Stefan Meyer
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 81 IN 41/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 15887 eingetragenen Luxtraum GmbH, Nienkamp 82-84, 48147 Münster, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Kostadinov Kostadin, Killingstaße 2, 48149 Münster und Herrn Alexander Hanke, In der Au 44, 48149 Münster
ist am 02.10.2023, um 09:27 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Stefan Meyer, Ludgeristraße 54, 48143 Münster bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
81 IN 41/23
Amtsgericht Münster, 02.10.2023
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 15887 eingetragenen Luxtraum GmbH, Nienkamp 82-84, 48147 Münster, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Kostadinov Kostadin, Killingstaße 2, 48149 Münster und Herrn Alexander Hanke, In der Au 44, 48149 Münster
ist am 02.10.2023, um 09:27 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Stefan Meyer, Ludgeristraße 54, 48143 Münster bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
81 IN 41/23
Amtsgericht Münster, 02.10.2023