Eröffnung des Verfahrens
LUMINESS Germany GmbH & Co.KG
Frankfurt am Main
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat über das Vermögen der LUMINESS Germany GmbH & Co.KG das Insolvenzverfahren eröffnet. Veröffentlicht am 02.05.2026, Aktenzeichen 810 IN 445/26 L-16-6.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 445/26 L-16-6
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRA 16906
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 02.05.2026
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
810 IN 445/26 L-16-6 Am 28.04.2026 um 12:10 Uhr ist das Insolvenzverfahren LUMINESS Germany GmbH & Co.KG, c/o MAZARS GmbH, Theodor-Stern-Kai 1, 60596 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRA 16906) eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Alexander Eggen, Schultze & Braun, Olof-Palme-Straße 13, 60439 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 50 98 60, Fax: 069/ 50 98 61 10, E-Mail: frankfurt@schultze-braun.de, Internet: www.schultze-braun.de
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter vorzunehmen. Anmeldefrist: 13.07.2026
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 27.07.2026 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 29.04.2026
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter vorzunehmen. Anmeldefrist: 13.07.2026
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 27.07.2026 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 29.04.2026