Forderungsprüfung
LuMa-Tec GmbH
Hofheim
Das Amtsgericht Bamberg hat zur LuMa-Tec GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 25.04.2022, Aktenzeichen 5 IN 389/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bamberg
- Aktenzeichen
- 5 IN 389/19
- Registerbezug
- Bamberg, HRB 8241
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 25.04.2022
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
5 IN 389/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
LuMa-Tec GmbH, Mühlweg 23, 97461 Hofheim, vertreten durch die Geschäftsführer Dauelsberg Rainer, geboren am 15.01.1971, Johannes Balbus Straße 2, 97461 Hofheim und Stavariu Alin, geboren am 02.02.1969, Mühlweg 23, 97461 Hofheim
Registergericht: Amtsgericht Bamberg Register-Nr.: HRB 8241
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 02.06.2022 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Bamberg - Insolvenzgericht - 21.04.2022
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
LuMa-Tec GmbH, Mühlweg 23, 97461 Hofheim, vertreten durch die Geschäftsführer Dauelsberg Rainer, geboren am 15.01.1971, Johannes Balbus Straße 2, 97461 Hofheim und Stavariu Alin, geboren am 02.02.1969, Mühlweg 23, 97461 Hofheim
Registergericht: Amtsgericht Bamberg Register-Nr.: HRB 8241
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 02.06.2022 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Bamberg - Insolvenzgericht - 21.04.2022