Forderungsprüfung

LUIS COFFEE GmbH

Reutlingen

Das Amtsgericht Tübingen hat zur LUIS COFFEE GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.10.2026, Aktenzeichen 22 IN 390/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Tübingen
Aktenzeichen
22 IN 390/25
Registerbezug
Stuttgart, HRB 793961
Bundesland
Baden-Württemberg
Veröffentlichung
12.10.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2024
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Der Betrieb von Restaurants, die Herstellung und der Verkauf von Röstkaffee und zugehörigen Produkten sowie das zur Verfügung stellen von Co-Working Arbeitsplätzen.

Veröffentlichungstext

22 IN 390/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

LUIS COFFEE GmbH, Nikolaiplatz 6, 72764 Reutlingen, vertreten durch den Geschäftsführer Luis Haßmann
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 793961
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Richard Sommer, Banweg 17/1, 72131 Ofterdingen

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 08.12.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Tübingen - Insolvenzgericht - 09.10.2026

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Sicherungsmaßnahme
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