Sicherungsmaßnahme

Luft Verwaltung- und Baudienstleistungs-GmbH

Dortmund

Das Amtsgericht Dortmund hat zur Luft Verwaltung- und Baudienstleistungs-GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.03.2026, Aktenzeichen 256 IN 7/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
256 IN 7/26
Registerbezug
Dortmund, HRB 36815
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
12.03.2026
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 256 IN 7/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 36815 eingetragenen Luft Verwaltung- und Baudienstleistungs-GmbH, Manteuffelstr. 16, 44143 Dortmund, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Ute Bentmann,

ist am 11.03.2026, um 10:30 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, Königswall 21, 44137 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

256 IN 7/26
Amtsgericht Dortmund, 11.03.2026

Verfahrensverlauf

  1. Masseunzulänglichkeit
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Sicherungsmaßnahme