Vergütungsfestsetzung

Lueasy GmbH & Co. KG

Langen

Das Amtsgericht Lingen (Ems) hat zur Lueasy GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.09.2026, Aktenzeichen 18 IN 6/22.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Lingen (Ems)
Aktenzeichen
18 IN 6/22
Registerbezug
Osnabrück, HRA 207425
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
30.09.2026
Rechtsform
GmbH & Co. KG

Veröffentlichungstext

AZ: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lueasy GmbH & Co. KG, Bawinkeler Straße 3, 49838 Langen (AG Osnabrück, HRA 207425), vertr. d.: 1. Lueasy Verwaltungs GmbH, Bawinkeler Straße 3, 49838 Langen, (Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Christian Langenhorst, Bawinkeler Straße 3, 49838 Langen, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts vom 30.09.2026 wie folgt festgesetzt worden:

Xxx
EUR
Nettovergütung nach Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV)

Xxx
EUR
Auslagen

Xxx
EUR
Auslagen für Zustellungen

Xxx
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

Xxx
EUR
Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Leonhard Wehlage, Georgstraße 47a, 49809 Lingen (Ems), Tel.: 0591 90010000, Fax: 0591 90010001, E-Mail: Kontakt@wk-legal.de, Internet: www.wehlage-kollegen.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 29.09.2026 beantragte d. Insolvenzverwalter/-in die Festsetzung der Vergütung und Auslagen.
Vorliegend wurde die Mindestvergütung gem. § 2 Abs. 2 InsVV, § 13 InsVV festgesetzt.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV, die der Zustellungskosten aus § 4 Abs. 2 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Lingen (Ems), Burgstrasse 28, 49808 Lingen einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Lingen (Ems), Burgstrasse 28, 49808 Lingen einzulegen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Hinweis:
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt entsprechend der Entscheidung des BGH vom 14.12.2017 (IX ZB 65/16) auszugsweise.

Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Amtsgericht Lingen (Ems), Burgstrasse 28, 49808 Lingen eingesehen werden.
Amtsgericht Lingen (Ems) 30.09.2026

Verfahrensverlauf

  1. Schlusstermin
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Verteilungsverzeichnis
  4. Eröffnung des Verfahrens