Sicherungsmaßnahme
Ludus & Gaudium GmbH
Duisburg
Das Amtsgericht Duisburg hat zur Ludus & Gaudium GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.02.2026, Aktenzeichen 620 IN 3094/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Duisburg
- Aktenzeichen
- 620 IN 3094/25
- Registerbezug
- Duisburg, HRB 26804
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 13.02.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Holger Rhode
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 3094/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 26804 eingetragenen Ludus & Gaudium GmbH, Wanheimer Straße 129, 47053 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mihai Sosu, Gitschiner Str. 99, 47053 Duisburg
Geschäftszweig: Gründung und Betrieb von Spielhallenbetrieben, Spielotheken, Geldspielgeräte, Unterhaltungsgeräte, Automaten
ist am 12.02.2026, um 09:17 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Holger Rhode, Philosophenweg 21, 47051 Duisburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
620 IN 3094/25
Amtsgericht Duisburg, 12.02.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 26804 eingetragenen Ludus & Gaudium GmbH, Wanheimer Straße 129, 47053 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mihai Sosu, Gitschiner Str. 99, 47053 Duisburg
Geschäftszweig: Gründung und Betrieb von Spielhallenbetrieben, Spielotheken, Geldspielgeräte, Unterhaltungsgeräte, Automaten
ist am 12.02.2026, um 09:17 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Holger Rhode, Philosophenweg 21, 47051 Duisburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
620 IN 3094/25
Amtsgericht Duisburg, 12.02.2026