Sicherungsmaßnahme

LTL Academy UG (haftungsbeschränkt)

Hamburg

Das Amtsgericht Hamburg hat zur LTL Academy UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.10.2025, Aktenzeichen 67c IN 370/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67c IN 370/25
Registerbezug
Hamburg, HRB 168587
Bundesland
Hamburg
Veröffentlichung
15.10.2025
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Saskia Hübner
Im Handelsregister seit
2021
Stammkapital
20 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Sportschule für Ninjutsu, verwandte Sportarten und allgemeine Fitness, soweit hierfür keine besondere Erlaubnis erforderlich ist.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 370/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 168587 eingetragenen LTL Academy UG (haftungsbeschränkt), Brahmsallee 39, 20144 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Aharon Schacht,

Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Sportschule für Ninjutsu, verwandte Sportarten udn allgemeine Fitness, soweit keine besondere Erlaubnis erforderlich ist.

ist am 14.10.2025, um 14:39 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Saskia Hübner, Caffamacherreihe 16 , 20355 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

67c IN 370/25
Amtsgericht Hamburg, 14.10.2025

Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Sicherungsmaßnahme
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