Sicherungsmaßnahme
LTH GmbH
Magdeburg
Das Amtsgericht Magdeburg hat zur LTH GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.09.2021, Aktenzeichen 340 IN 110/21 (361).
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Magdeburg
- Aktenzeichen
- 340 IN 110/21 (361)
- Registerbezug
- Stendal, HRB 26675
- Bundesland
- Sachsen-Anhalt
- Veröffentlichung
- 16.09.2021
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Arne Brumm
- Im Handelsregister seit
- 2019
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Lagerhaltung, Durchführung und Vermittlung von Transportaufträgen, Handeltreiben mit neuen und gebrauchten Sachen mit Ausnahme von Fahrzeugen, Vermietung von Sachen.
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
340 IN 110/21 (361): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der LTH GmbH, Venusweg 41, 39118 Magdeburg (AG Stendal, HRB 26675), vertr. d. Jens-Uwe Siebert, Venusweg 41, 39118 Magdeburg, (Geschäftsführer), ist am 15.09.2021 um 15.30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Andere Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Die Schuldner der Antragsgegnerin (Drittschuldner) werden aufgefordert, nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Arne Brumm, Königstraße 17, 39116 Magdeburg, Tel.: 0391/5971240, Fax: 0391/ 5971241, E-Mail: info@insolvenzbuero-magdeburg.de bestellt worden.
Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Magdeburg - Insolvenzgericht - eingesehen werden.
Amtsgericht Magdeburg, 15.09.2021
Andere Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Die Schuldner der Antragsgegnerin (Drittschuldner) werden aufgefordert, nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Arne Brumm, Königstraße 17, 39116 Magdeburg, Tel.: 0391/5971240, Fax: 0391/ 5971241, E-Mail: info@insolvenzbuero-magdeburg.de bestellt worden.
Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Magdeburg - Insolvenzgericht - eingesehen werden.
Amtsgericht Magdeburg, 15.09.2021