Forderungsprüfung
LSR Theatermanagement GmbH
unbekannt
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur LSR Theatermanagement GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.08.2025, Aktenzeichen 36l IN 6003/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36l IN 6003/18
- Registerbezug
- Berlin, HRB 115130
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 06.08.2025
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
6l IN 6003/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
LSR Theatermanagement GmbH, ehemals Akrida Theatermanagement GmbH, Augsburger Straße 20, 10789 Berlin, derzeit: c/o Dimirij Sacharow, EG links, August-Bebel-Straße 71, 04275 Leipzig, vertreten durch den Geschäftsführer Dimitrij Sacharow
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 115130
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 18.08.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 01.09.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 04.08.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
LSR Theatermanagement GmbH, ehemals Akrida Theatermanagement GmbH, Augsburger Straße 20, 10789 Berlin, derzeit: c/o Dimirij Sacharow, EG links, August-Bebel-Straße 71, 04275 Leipzig, vertreten durch den Geschäftsführer Dimitrij Sacharow
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 115130
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 18.08.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 01.09.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 04.08.2025