Insolvenzbekanntmachung
LSM Matzka GmbH
Deißlingen
Das Amtsgericht Rottweil hat zur LSM Matzka GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.08.2026, Aktenzeichen 2 IN 115/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Rottweil
- Aktenzeichen
- 2 IN 115/26
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 762981
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Veröffentlichung
- 07.08.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
2 IN 115/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
LSM Matzka GmbH, Hegaustraße 14, 78652 Deißlingen, vertreten durch den geschäftsführenden Gesellschafter Bernd Matzka
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 762981
- Schuldnerin -
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
„Die Gläubigerversammlung stimmt zu, dass der Geschäftsbetrieb der Schuldnerin an die ANMA Matzka GmbH & Co. KG, Deißlingen, gem. Kauf- und Übernahmevertrag vom 24.07.2026/05.08.2026 veräußert wird“.
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 21.09.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Rottweil, Königstraße 20, 78628 Rottweil erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Rottweil - Insolvenzgericht - 07.08.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
LSM Matzka GmbH, Hegaustraße 14, 78652 Deißlingen, vertreten durch den geschäftsführenden Gesellschafter Bernd Matzka
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 762981
- Schuldnerin -
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
„Die Gläubigerversammlung stimmt zu, dass der Geschäftsbetrieb der Schuldnerin an die ANMA Matzka GmbH & Co. KG, Deißlingen, gem. Kauf- und Übernahmevertrag vom 24.07.2026/05.08.2026 veräußert wird“.
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 21.09.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Rottweil, Königstraße 20, 78628 Rottweil erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Rottweil - Insolvenzgericht - 07.08.2026