Vergütungsfestsetzung

"low-tec gemeinnützige Arbeitsmarktförderungsgesellschaft Düren mbH"

Düren

Das Amtsgericht Aachen hat zur "low-tec gemeinnützige Arbeitsmarktförderungsgesellschaft Düren mbH" eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.05.2026, Aktenzeichen 91 IN 339/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Aachen
Aktenzeichen
91 IN 339/25
Registerbezug
Düren, HRB 6906
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
18.05.2026
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt
Sachwalter
Dr. Mark Boddenberg
Im Handelsregister seit
2014
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
die Beschäftigung und Qualifizierung am Arbeitsmarkt benachteiligter Menschen. Ihre Eingliederungschancen in den allgemeinen Arbeitsmarkt sollen gefördert und verbessert werden. Regelmäßig wird sozialpädagogische Unterstützung und Begleitung gewährt. Darüber hinaus werden Projekte initiiert, die dazu beitragen positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und f …

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 339/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRB 6906 eingetragenen low-tec gemeinnützige Arbeitsmarktförderungsgesellschaft Düren mbH, Paradiesbenden 16, 52349 Düren, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Zimmermann, ebenda

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Zumbaum u. a., Zülpicher Str. 117, 52349 Düren

Sachwalter: Rechtsanwalt Dr. Mark Boddenberg, Lagerstr. 3 a, 52351 Düren

wird Termin zur Erörterung des Insolvenzplans vom 12.05.2026 und zur Abstimmung über den Insolvenzplan und ggf. zur gerichtlichen Bestätigung des Insolvenzplans bestimmt auf
Dienstag, 07.07.2026, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, 1. Etage, Sitzungssaal D 1.409.
Der Termin dient zugleich zur Anhörung der Gläubigerversammlung zu folgenden Tagesordnungspunkten:
- Festsetzung der Vergütung des Sachwalters
Der Insolvenzplan sowie die bei Gericht eingegangenen Stellungnahmen zum Insolvenzplan liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, Zimmer Nr. D 2.402 aus.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Vorlegende des Insolvenzplans berechtigt ist, einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich zu ändern. Über den geänderten Plan kann noch im Termin abgestimmt werden (§ 240 InsO).

Hinweis:
Gem. § 253 Abs. 3 InsO wird darauf hingewiesen, dass die sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung des Plans nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer
dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und
gegen den Plan gestimmt hat.

91 IN 339/25
Amtsgericht Aachen, 18.05.2026

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Forderungsprüfung
  5. Forderungsprüfung
  6. Vergütungsfestsetzung
  7. Eröffnung des Verfahrens
Monatsreport und Wochenüberblick kostenlos per E-Mail erhalten