Vergütungsfestsetzung
"low-tec gemeinnützige Arbeitsmarktförderungsgesellschaft Düren mbH"
Düren
Das Amtsgericht Aachen hat zur "low-tec gemeinnützige Arbeitsmarktförderungsgesellschaft Düren mbH" eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.05.2026, Aktenzeichen 91 IN 339/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Aachen
- Aktenzeichen
- 91 IN 339/25
- Registerbezug
- Düren, HRB 6906
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 18.05.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Sachwalter
- Dr. Mark Boddenberg
- Im Handelsregister seit
- 2014
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- die Beschäftigung und Qualifizierung am Arbeitsmarkt benachteiligter Menschen. Ihre Eingliederungschancen in den allgemeinen Arbeitsmarkt sollen gefördert und verbessert werden. Regelmäßig wird sozialpädagogische Unterstützung und Begleitung gewährt. Darüber hinaus werden Projekte initiiert, die dazu beitragen positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und f …
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 339/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRB 6906 eingetragenen low-tec gemeinnützige Arbeitsmarktförderungsgesellschaft Düren mbH, Paradiesbenden 16, 52349 Düren, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Zimmermann, ebenda
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Zumbaum u. a., Zülpicher Str. 117, 52349 Düren
Sachwalter: Rechtsanwalt Dr. Mark Boddenberg, Lagerstr. 3 a, 52351 Düren
wird Termin zur Erörterung des Insolvenzplans vom 12.05.2026 und zur Abstimmung über den Insolvenzplan und ggf. zur gerichtlichen Bestätigung des Insolvenzplans bestimmt auf
Dienstag, 07.07.2026, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, 1. Etage, Sitzungssaal D 1.409.
Der Termin dient zugleich zur Anhörung der Gläubigerversammlung zu folgenden Tagesordnungspunkten:
- Festsetzung der Vergütung des Sachwalters
Der Insolvenzplan sowie die bei Gericht eingegangenen Stellungnahmen zum Insolvenzplan liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, Zimmer Nr. D 2.402 aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Vorlegende des Insolvenzplans berechtigt ist, einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich zu ändern. Über den geänderten Plan kann noch im Termin abgestimmt werden (§ 240 InsO).
Hinweis:
Gem. § 253 Abs. 3 InsO wird darauf hingewiesen, dass die sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung des Plans nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer
dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und
gegen den Plan gestimmt hat.
91 IN 339/25
Amtsgericht Aachen, 18.05.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRB 6906 eingetragenen low-tec gemeinnützige Arbeitsmarktförderungsgesellschaft Düren mbH, Paradiesbenden 16, 52349 Düren, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Zimmermann, ebenda
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Zumbaum u. a., Zülpicher Str. 117, 52349 Düren
Sachwalter: Rechtsanwalt Dr. Mark Boddenberg, Lagerstr. 3 a, 52351 Düren
wird Termin zur Erörterung des Insolvenzplans vom 12.05.2026 und zur Abstimmung über den Insolvenzplan und ggf. zur gerichtlichen Bestätigung des Insolvenzplans bestimmt auf
Dienstag, 07.07.2026, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, 1. Etage, Sitzungssaal D 1.409.
Der Termin dient zugleich zur Anhörung der Gläubigerversammlung zu folgenden Tagesordnungspunkten:
- Festsetzung der Vergütung des Sachwalters
Der Insolvenzplan sowie die bei Gericht eingegangenen Stellungnahmen zum Insolvenzplan liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, Zimmer Nr. D 2.402 aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Vorlegende des Insolvenzplans berechtigt ist, einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich zu ändern. Über den geänderten Plan kann noch im Termin abgestimmt werden (§ 240 InsO).
Hinweis:
Gem. § 253 Abs. 3 InsO wird darauf hingewiesen, dass die sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung des Plans nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer
dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und
gegen den Plan gestimmt hat.
91 IN 339/25
Amtsgericht Aachen, 18.05.2026