Sicherungsmaßnahme

Louis Filsinger GmbH

Langenselbold

Das Amtsgericht Hanau hat zur Louis Filsinger GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.04.2026, Aktenzeichen 70 IN 191/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hanau
Aktenzeichen
70 IN 191/26
Registerbezug
Hanau, HRB 3866
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
07.04.2026
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Alexander Jahn

Veröffentlichungstext

70 IN 191/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Louis Filsinger GmbH, Birkenweiher Straße 17, 63505 Langenselbold (AG Hanau, HRB 3866), vertr. d.: Jochen Graubner, Philipp-Reis-Straße 24, 63571 Gelnhausen, (Geschäftsführer), ist am um Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Alexander Jahn, Sandeldamm 24 a, 63450 Hanau, Tel.: 06181 916460, Fax: 06181 9164640, E-Mail: Verwaltung@jahninso.de, Internet: www.kanzleizjr.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Hanau, 07.04.2026

Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Insolvenzbekanntmachung
  5. Sicherungsmaßnahme
  6. Sicherungsmaßnahme