Forderungsprüfung
Louis Dienstleistungen GmbH
Worms
Das Amtsgericht Worms hat zur Louis Dienstleistungen GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.05.2026, Aktenzeichen 16 IN 86/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Worms
- Aktenzeichen
- 16 IN 86/21
- Registerbezug
- Mainz, HRB 50161
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Veröffentlichung
- 28.05.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht
Worms
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
16 IN 86/21
28.05.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Louis Dienstleistungen GmbH, Wilhelm-Leuschner-Straße 4, 67547 Worms (AG Mainz, HRB 50161),
vertreten durch:
1. Sascha David Lindemann, Selzgasse 7, 55232 Alzey, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter des Vertreters zu 1.:
Rechtsanwalt Björn Rechel, Alzeyer Straße 31, 67549 Worms,
wird für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum Mittwoch, den 17.06.2026, 24.00 Uhr gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung beim Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldungsunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt.
Amtsgericht Worms, den 28.05.2026
- Insolvenzgericht -
Worms
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
16 IN 86/21
28.05.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Louis Dienstleistungen GmbH, Wilhelm-Leuschner-Straße 4, 67547 Worms (AG Mainz, HRB 50161),
vertreten durch:
1. Sascha David Lindemann, Selzgasse 7, 55232 Alzey, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter des Vertreters zu 1.:
Rechtsanwalt Björn Rechel, Alzeyer Straße 31, 67549 Worms,
wird für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum Mittwoch, den 17.06.2026, 24.00 Uhr gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung beim Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldungsunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt.
Amtsgericht Worms, den 28.05.2026
- Insolvenzgericht -