Forderungsprüfung
Loosen Berlin Capital Invest GmbH
Frankfurt am Main
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur Loosen Berlin Capital Invest GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.08.2026, Aktenzeichen 810 IN 1313/25 L-1-9.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1313/25 L-1-9
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 106216
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 18.08.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2016
- Stammkapital
- 150.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- An- und Verkauf von be- und unbebauten Grundstücken in Berlin, insbesondere deren Entwicklung (Sanierung und Modernisierung, Ausbau von Dachflächen), der Ankauf von Abrissgrundstücken zur Entwicklung, die Vermietung von Objekten sowie alle mit dem Gegenstand des Unternehmens verbundenen sonstigen Nebenleistungen und -tätigkeiten.
Veröffentlichungstext
810 IN 1313/25 L-1-9 In dem Insolvenzverfahren Loosen Berlin Capital Invest GmbH, Flinschstraße 37, 60388 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 106216),
vertreten durch:
Annie Simone Loosen, Offenbach am Main, (Geschäftsführerin), wird die Prüfung der bis zum 19.10.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 02.11.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 17.08.2026
vertreten durch:
Annie Simone Loosen, Offenbach am Main, (Geschäftsführerin), wird die Prüfung der bis zum 19.10.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 02.11.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 17.08.2026