Sicherungsmaßnahme
Lohse, Patrick
Siegen
Das Amtsgericht Siegen hat zur Lohse, Patrick eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.12.2025, Aktenzeichen 25 IN 251/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Siegen
- Aktenzeichen
- 25 IN 251/25
- Registerbezug
- Siegen, HRA 7726
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 02.12.2025
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Insolvenzverwalter
- Andreas Pantlen
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 251/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des Herrn Patrick Lohse, geboren am 16.05.1979, Birlenbacher Straße 23, 57078 Siegen, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Siegen unter HRA 7726 eingetragenen Firma Taxi - Peter e.K. Inhaber Patrick Lohse
Geschäftszweig: Durchführung von Taxifahrten, Kurierdiensten und Krankentransporten sowie Betrieb einer Kfz-Werkstatt;
ist am 02.12.2025, um 12:19 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Andreas Pantlen, Josef-Dietzgen-Straße 6, 53773 Hennef bestellt.
Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
25 IN 251/25
Amtsgericht Siegen, 02.12.2025
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des Herrn Patrick Lohse, geboren am 16.05.1979, Birlenbacher Straße 23, 57078 Siegen, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Siegen unter HRA 7726 eingetragenen Firma Taxi - Peter e.K. Inhaber Patrick Lohse
Geschäftszweig: Durchführung von Taxifahrten, Kurierdiensten und Krankentransporten sowie Betrieb einer Kfz-Werkstatt;
ist am 02.12.2025, um 12:19 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Andreas Pantlen, Josef-Dietzgen-Straße 6, 53773 Hennef bestellt.
Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
25 IN 251/25
Amtsgericht Siegen, 02.12.2025