Sicherungsmaßnahme
Lohner Kartoffel GmbH
Köln
Das Amtsgericht Köln hat zur Lohner Kartoffel GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.12.2025, Aktenzeichen 70g IN 336/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Köln
- Aktenzeichen
- 70g IN 336/25
- Registerbezug
- Köln, HRB 89928
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 23.12.2025
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70g IN 336/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 89928 eingetragenen Lohner Kartoffel GmbH, Marktstraße 10, 50968 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wolfgang Lohner, Andernach
ist am 22.12.2025, um 13:00 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Nele Kristina Casper, Oststraße 11-13, 50996 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
70g IN 336/25
Amtsgericht Köln, 22.12.2025
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 89928 eingetragenen Lohner Kartoffel GmbH, Marktstraße 10, 50968 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wolfgang Lohner, Andernach
ist am 22.12.2025, um 13:00 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Nele Kristina Casper, Oststraße 11-13, 50996 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
70g IN 336/25
Amtsgericht Köln, 22.12.2025