Sicherungsmaßnahme

Loevenich Elektro GmbH

Jülich

Das Amtsgericht Aachen hat zur Loevenich Elektro GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 26.09.2025, Aktenzeichen 93 IN 208/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Aachen
Aktenzeichen
93 IN 208/25
Registerbezug
Düren, HRB 8570
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
26.09.2025
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Frank Graaf
Im Handelsregister seit
2020
Stammkapital
50.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
der Handel und Import/Export von elektrischen Geräten aller Art, insbesondere der Handel mit Gegenständen der Unterhaltungs- und Kommunikationstechnik, Elektrogeräten, Fotoartikeln, Tonträgern, PC/Multimedia, Photovoltaik-Anlagen, Elektromobilität mit Lademöglichkeit/Ladestationen und entsprechendem Zubehör sowie die Vermarktung von Diensten in den vorstehend aufgeführten Bereichen, des weiteren d …

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 208/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRB 8570 eingetragenen Loevenich Elektro GmbH, Gereonstraße 1, 52428 Jülich, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Sven Degen und Herrn Jörg Barthel,

Geschäftszweig: Import/Export von elektronischen Geräten aller Art

ist am 26.09.2025, um 09:46 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Frank Graaf, Augustastr. 91, 52070 Aachen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

93 IN 208/25
Amtsgericht Aachen, 26.09.2025

Verfahrensverlauf

  1. Masseunzulänglichkeit
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Sicherungsmaßnahme
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