Sicherungsmaßnahme
Lodging & Hospitality GmbH
Rheinberg
Das Amtsgericht Kleve hat zur Lodging & Hospitality GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.08.2025, Aktenzeichen 34 IN 41/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Kleve
- Aktenzeichen
- 34 IN 41/25
- Registerbezug
- Kleve, HRB 15480
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 13.08.2025
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 34 IN 41/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 15480 eingetragenen Lodging & Hospitality GmbH, Schliemannstraße 8, 47495 Rheinberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Böhm, Schliemannstraße 8, 47495 Rheinberg
ist am 13.08.2025, um 10:19 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dr. Bero-Alexander Lau, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
34 IN 41/25
Amtsgericht Kleve, 13.08.2025
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 15480 eingetragenen Lodging & Hospitality GmbH, Schliemannstraße 8, 47495 Rheinberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Böhm, Schliemannstraße 8, 47495 Rheinberg
ist am 13.08.2025, um 10:19 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dr. Bero-Alexander Lau, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
34 IN 41/25
Amtsgericht Kleve, 13.08.2025