Forderungsprüfung
Livable Home GmbH
Bad Aibling
Das Amtsgericht Rosenheim hat zur Livable Home GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.10.2026, Aktenzeichen 608 IN 52/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Rosenheim
- Aktenzeichen
- 608 IN 52/20
- Registerbezug
- Traunstein, HRB 25160
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 06.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2016
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Vertrieb und Vermittlung modularer Gebäude, Makeln von Grundstücken, einschließlich genehmigungspflichtiger Geschäfte gemäß § 34 c GewO sowie Planungsleistungen nach HOAI
Veröffentlichungstext
608 IN 52/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Livable Home GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Bahnhofstr. 22, 83043 Bad Aibling
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Registergericht Register-Nr.: HRB 25160
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 26.10.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Rosenheim - Insolvenzgericht - 05.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Livable Home GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Bahnhofstr. 22, 83043 Bad Aibling
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Registergericht Register-Nr.: HRB 25160
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 26.10.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Rosenheim - Insolvenzgericht - 05.10.2026